Was kostet der Besuch in unser Tagespflege?*

Die Frage ist leider nicht einfach zu beantworten, da die Kosten von Leistungen der Pflegekasse und des Landes vom Pflegegrad und der Anzahl der Besuchstage abhängen.

Nachfolgend führen wir die einzelnen Kosten auf und informieren über die Leistungen der Pflegekassen, die einen großen Kostenanteil übernehmen.

Es ist so möglich mehrere Tage ohne eigene Zuzahlung unsere Tagespflege zu besuchen.

Für Gäste mit einer Wohnmeldeadresse in Schleswig-Holstein gilt die Besonderheit, dass das Land Schleswig-Holstein nach Landespflegegesetz §6 Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen in Höhe von 10,23EUR pro Tag gewährt. Leider ist diese zusätzliche Förderung auf die Wohnmeldeadresse in Schleswig-Holstein begrenzt.

Die Zahlungen und Leistungen der Pflegekasse ermöglicht es aber auch unseren Gästen aus Mecklenburg-Vorpommern bis zu 4 Tage ohne eigene Zuzahlungen unsere Dienstleistung zu nutzen.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl der maximalen Besuchstage der Tagespflege ohne eigene Zuzahlung bei Nutzung aller Leistungen, Zuschüsse und Förderungen dar:

WohnmeldeadressePflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Schleswig-Holstein1
Besuchstag ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
6
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
6
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
6
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
6
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
Mecklenburg-Vorpommern1
Besuchstag ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
4
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
4
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
4
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall
4
Besuchstage ohne eigene Zuzahlung im Idealfall

Bitte sprechen Sie uns bei allen Fragen zu den Kosten an, wir helfen gerne Ihre persönlichen Kosten für Sie zu ermitteln.

Kosten der Tagespflege

Die Kosten werden je Tag angegeben und unterteilen sich in Kosten für den

  • Pflegesatz (abhängig vom Pflegegrad),
  • Fahrdienst (wenn genutzt),
  • für Unterkunft und Verpflegung (unabhängig vom Pflegegrad) und
  • Investitionskosten (unabhängig vom Pflegegrad)

Diese Tageskosten werden mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbart .

In den Tagessätzen sind alle Kosten enthalten, so dass keine weitere Zusatzkosten für Essen, Getränke oder den Fahrdienst erhoben werden. Mit den Tagessätzen sind alle Kosten abgedeckt.

Die Tageskosten werden von uns am Monatsende unter Berücksichtigung der Anzahl der besuchten Tagen in Rechnung gestellt.

Tageskosten je Pflegegrad

Tageskosten
für
Pflegegrad
1
Pflegegrad
2
Pflegegrad
3
Pflegegrad
4
Pflegegrad
5
Pflegesatz48,59 €59,79 €69,98 €80,16 €85,26 €
Fahrdienst13,37 €
Unterkunft
+
Verpflegung
(U+V)
17,20 €
Investitions-
Kosten
11,81 €
Summe90,97 €102,17 €112,36 €122,54 €127,64 €

Zu diesen Tageskosten werden nach §43b SGB XI noch 10,46 € für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung täglich berechnet. Für Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 werden diese weiteren Kosten zu 100% durch die Pflegekasse übernommen.

§43b SGBPflegegrad
1

Pflegegrad
2
Pflegegrad
3
Pflegegrad
4
Pflegegrad
5
Tageskosten10,46 €10,46 €10,46 €10,46 €10,46 €
Förderung
je Tag
0,00 €-10,46 €-10,46 €-10,46 €-10,46 €
Eigenanteil
je Tag
10,46 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

Von den Pflegekassen wird in Abhängigkeit des Pflegegrades ein großer Teil der Kosten übernommen. Die Leistungen sind Pflegegrad abhängig und betragen im Monat derzeit:

Leistung der Pflegekasse
bis zu
Pflegegrad 10,00 €
Pflegegrad 2689,00 €
Pflegegrad 31.289,00 €
Pflegegrad 41.612,00 €
Pflegegrad 51.995,00 €
§43b SGB XI
(nur PG 2 bis PG 5)
10,46 €

Zusätzlich hat jeder Pflegebedürftige einen monatlichen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00EUR. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für die Förderung der Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bei der Gestaltung im Alltag. Hierzu gehört auch die Nutzung der Tagespflege, so dass bis zu 125,00EUR zusätzlich von dem zu zahlenden Eigenanteil bei der Pflegekasse eingereicht werden kann. Dieses Betrag erhält der Pflegebedürftige dann direkt an sich ausgezahlt.

Übersicht „Was kostet die Tagespflege dem Gast im Monat?

Nachfolgend finden Sie in der vereinfachten Übersicht die enstehenden Kosten für den Idealfall, wenn alle Förderungen und Zuschüsse der Kassen und des Landes gezahlt (in wenigen Ausnahmefällen gibt es hier Reduzierungen*) und der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00 € vollständig verwendet werden.Falls die Kosten nicht selbst finanziert werden können, hilft der Sozialhilfeträger. Dieser prüft individuell Ihre Situation und unterstützt Sie dann, so dass der Besuch ermöglicht wird. Gerne teilen wir Ihnen einen Ansprechpartner/in mit.

Die Kosten hängen von der Anzahl der Besuchstage im Monat ab.

Leseanleitung:

  • bei 4 Besuchstagen im Monat mit PG 1 kostet es gesamt = 197,96 €
  • bei 9 Besuchstagen im Monat mit PG 2, PG 3, PG 4 oder PG 5 kostet es gesamt = 44,02 €
  • bei 6 Tagen im Monat mit PG 2, PG 3, PG 4 oder PG 5 kostet es gesamt = 0,00 €
  • bei 12 Besuchstagen im Monat mit PG 3, PG 4 oder PG 5 kostet es gesamt = 100,36 €
  • bei 8 Besuchstagen im Monat mit PG 2, PG 3, P G4 oder PG 5 kostet es gesamt = 25,24 €
  • bei 14 Besuchstagen im Monat mit PG 3, PG 4 oder PG 5 kostet es gesamt = 137,92 €

Die Kosten beinhalten „alles„: Abholung, Begleitung und Pflege durch den Tag, Essen und Getränke, sowie das nach Hause bringen.

Anzahl
Besuchstage
PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2 36,48 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 117,22 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
4 197,96 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
5 278,70 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
6 359,44 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
7 440,18 € 6,46 € 6,46 € 6,46 € 6,46 €
8 520,92 € 25,24 € 25,24 € 25,24 € 25,24 €
9 601,66 € 44,02 € 44,02 € 44,02 € 44,02 €
10 682,40 € 105,40 € 62,80 € 62,80 € 62,80 €
11 763,14 € 197,34 € 81,58 € 81,58 € 81,58 €
12 843,88 € 289,28 € 100,36 € 100,36 € 100,36 €
13 924,62 € 381,22 € 119,14 € 119,14 € 119,14 €
14 1.005,36 € 473,16 € 137,92€ 137,92€ 137,92€
15 1.086,10 € 565,10 € 156,70 € 156,70 € 156,70 €
16 1.166,84 € 657,04 € 211,08 € 175,48 € 175,48 €
17 1.247,58 € 748,98 € 313,21 € 194,26 € 194,26 €
18 1.328,32 € 840,92 € 415,34 € 284,58 € 213,04 €
19 1.409,06 € 932,86 € 517,47 € 396,89 € 231,82 €
20 1.489,80 € 1.024,80 € 619,60 € 509,20 € 250,60 €
21 1.570,54 € 1.116,74 € 721,73 € 621,51 € 345,61 €
22 1.651,28 € 1.208,68 € 823,86 € 733,82 € 463,02 €
23 1.732,02 € 1.300,62 € 925,99 € 846,13 € 580,43 €

* Stand 01.01.2023, alle Angaben ohne Gewähr (trotz großer Sorgfalt kann uns ein Zahlendreher oder Rechenfehler durchgerutscht sein)

* eine Reduzierung der Landeszuschüsse erfolgt z.B. wenn sich der Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein befindet